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Worauf Sie achten sollten

Jeder Kunde weiß heutzutage, dass man sich beim Kauf eines Gebrauchtwagens unbedingt an einen seriösen Händler wenden sollte um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Nicht selbstverständlich ist hingegen, dass dies gleichermaßen für den Verkauf eines Gebrauchtwagens gilt. Der Verkauf Ihres Gebrauchtwagens kann sich unter Umständen schwieriger als gedacht erweisen und es können sich unerwartete Probleme auftun.

Falschgeld

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft und müssen im Nachhinein feststellen, dass das vermeintlich gute Geschäft doch keines war: Ihr Fahrzeug wurde mit Falschgeld bezahlt! Falschgeld wird oft beim Autokauf verwendet, da sich auf diese Weise große Summen auf einmal in Umlauf bringen lassen. Prüfen Sie erhaltenes Geld sofort nach, kopieren Sie den Ausweis des Käufers.

Fahrzeug wird nicht abgemeldet

Viele Verkäufer möchten Ihr Fahrzeug noch bis zum endgültigen Verkauf nutzen oder zwecks einer Probefahrt mit Kaufinteressenten nicht stilllegen. Daraus ergeben sich bei einem Verkauf an einen unseriösen Käufer, ob privat oder gewerblich, weitere Risiken. Einige Käufer fahren einfach mit Ihren Nummernschildern weiter und sorgen durch Unfälle, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Strafzettel oder gar durch die Benutzung des Fahrzeuges bei Straftaten für Unannehmlichkeiten für Sie als Verkäufer. Notieren Sie auf dem Kaufvertrag das Übergabedatum mit der genauen Uhrzeit und teilen Sie den Verkauf umgehend Ihrer Versicherung mit.

Nachverhandlungen

Oft versucht der Käufer im Nachhinein aufgrund angeblicher Mängel oder Schäden an Ihrem Fahrzeug, einen Teil des Kaufpreises zurückzufordern. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wird das Fahrzeug bis zu einer Einigung nicht, wie vereinbart, vom Käufer stillgelegt. Sie sollten das Datum der Stilllegung unbedingt vertraglich fixieren.

Illegale Entsorgung

Gerade bei älteren Autos wird oft nur ein Teil aus dem Fahrzeug benötigt und der Rest wird, um Entsorgungskosten zu vermeiden, einfach auf einem Parkplatz abgestellt. Als letzter Halter werden Sie dafür verantwortlich gemacht, sofern Sie den Verkauf nicht nachweisen können. Oft werden bei Vertragsabschluss aber auch falsche Namen von den Käufern verwendet. Lassen Sie sich unbedingt einen Ausweis zeigen.

"Kärtchenhändler":

Sicherlich haben auch Sie schon mal eine Visitenkarte von einem interessierten Käufer an Ihrem Fahrzeug vorgefunden. Bestimmt ist Ihnen auch aufgefallen, dass sich weder eine genaue Firmierung noch Adresse darauf finden lassen, meist ist nur eine Mobilfunknummer angegeben. Im TV wurde des öfteren vor diesen sogenannten "Küchentisch-Händlern" gewarnt! Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nur in vertrauensvolle Hände!

Inzahlungnahme:

Sie überlegen, Ihr Fahrzeug beim Kauf eines Neuen in Zahlung zu geben? Oft schwinden dadurch Ihre Verhandlungsmöglichkeiten beim Kauf. Das vermeintliche gute Angebot für Ihren Gebrauchten wird durch keinen oder einen nur sehr geringen Nachlass beim Kauf des neuen Fahrzeuges relativiert. Bei separatem Verkauf an uns haben Sie als Käufer ohne eine Inzahlungnahme sehr viel bessere Verhandlungschancen beim Händler. Sie machen unter dem Strich das bessere Geschäft!




Lesen Sie hierzu auch einen Bericht des ADAC: Aktuelle Tricks der Betrüger